Um die Mehrkosten durch den Vaterschaftsurlaub zu decken, erhöht der Bund nun den EO-Beitragssatz. Ab dem 01.01.2021 steigt den EO-Lohnbeitrag von 0,45 % auf 0,5 %. Somit erhöht sich der Gesamtbeitrag für AHV/IV/EO von 10,55 % auf 10,6 %. Diese werden je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.
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Seit einigen Monaten sind Restaurants- und andere Betriebe wieder geöffnet. Hinsichtlich der Mietzinszahlungen bzw. -reduktionen während der Zeit des Lockdowns hat sich die Mehrheit der Mietparteien bereits bilateral geeinigt.
Das zeigt auch das Resultat des Monitoringberichts des Bundesrats. Der Bundesrat ist darin zum Schluss gekommen, "dass es derzeit wenig Hinweise für umfassende und flächendeckende Schwierigkeiten im Bereich der Geschäftsmieten gibt." Das neue COVID-19 Geschäftsmietegesetz ist noch nicht in Kraft. Der nun vorgesehene Zeitplan der Beratung im Parlament wird wie folgt festgelegt: > 29.10.2020 - Sondersession: Nationalrat entscheidet über den Antrag der Rechtskommission auf Nicht-Eintreten. Falls Nationalrat NICHT auf das Gesetz eintritt: > 12. November 2020: Rechtskommission des Ständerates entscheidet. > Wintersession Dezember 2020: Beratung durch den Ständerat. Falls Nationalrat das das Gesetzt eintritt: > Frühestens Jan./Feb. 2021: erneut in Rechtskommission des Nationalrates. > Frühlingssession 2021: erneut im Nationalrat. "Bei Unterstützung durch den Nationalrat" > April/Mai 2021: in Rechtskommission Ständerat. > Sommersession 2021: Beratung im Ständerat. Der Bundesrat hat per 01.01.2021 folgende Rentenanpassungen vorgenommen:
Minimale Altersrente Fr. 1'195.00 Maximale Altersrente Fr. 2'390.00 Maximale Ehepaarrente Fr. 3'585.00 Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen BSV |